Nach den derzeitigen gesetzlichen Bestimmungen ist zunächst jeder Schlaganfall-Patient, auch wenn er keine Symptome mehr hat, vorübergehend fahruntauglich. Dies gilt insbesondere für Berufskraftfahrer, die nur unter besonderen Bedingungen die Fahrtauglichkeit wieder erlangen. Die Fahrtüchtigkeit für den PKW kann bei entsprechender Gesundung wieder erlangt werden, bedarf aber auf jeden Fall der Beratung durch einen Arzt. Im Zweifel wird nach einem Schlaganfall die Beurteilung der Fahrtauglichkeit durch eine neurologische und neuropsychologische besondere Begutachtung geprüft.