Die Rehabilitation umfasst die Gesamtheit aller Maßnahmen medizinischer, beruflicher und sozialer Art, die erforderlich ist, um einen Schlaganfall-Patienten die bestmöglichen körperlichen, seelischen und sozialen Bedingungen zu schaffen. Ziel dieser Maßnahme ist es, die körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen des Patienten durch gezielte Behandlungen so zu verbessern, dass er wieder in seine frühere Umgebung eingegliedert werden kann. Man unterscheidet dabei die medizinische, die berufliche und die soziale Rehabilitation.
Unter Anschlussrehabilitation (ehemals: Anschlussheilbehandlung) versteht man eine stationäre medizinische Rehabilitation in speziellen Kliniken. Sie sollte sich möglichst direkt an einen Krankenhausaufenthalt anschließen und muss vom behandelnden Arzt im Krankenhaus beantragt werden. Voraussetzung ist, dass der Gesundheitszustand des Patienten verbessert werden kann.
Die Dauer der Anschlussrehabilitation ist abhängig von der Erkrankung und dem Rehabilitationsverlauf und beträgt in der Regel drei Wochen. Eine Verkürzung der Zeit erfolgt, wenn erkennbar ist, dass das Rehabilitationsziel nicht oder früher erreicht wird. Die Anschlussrehabilitation wird verlängert, wenn dies zur Erreichung des Rehabilitationszieles aus medizinischen Gründen nötig wird.
Bitte kümmern Sie sich möglichst früh – noch während des Krankenhausaufenthaltes – um die Anschlussrehabilitation. Ansprechpartner sind der jeweilige Stationsarzt und der Sozialdienst des Krankenhauses. Die Kosten dafür trägt der für Sie zuständige Rehabilitationsträger, in der Regel ist das die Rentenversicherung oder die Krankenkasse.
Nach einer Anschlussrehabilitation ist es meist sinnvoll, ambulante Therapiemaßnahmen (z. B. Ergotherapie) durchzuführen und auch zu Hause die Übungen zu machen, die mit dem Therapeuten abgestimmt sein sollten.
Adressen von Rehabilitationseinrichtungen finden Sie unter anderen auf den Seiten der Deutschen Schlaganfallhilfe: www.schlaganfall-hilfe.de
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