Düsseldorfer Initiative gegen den Schlaganfall DIS e.V.

Häusliche Pflege

Wenn Sie wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate, in erheblichem Umfang der Hilfe bedürfen, sind Sie pflegebedürftig.
Gewöhnliche und regelmäßig wiederkehrende Verrichtungen betreffen folgende Bereiche:

  • Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden, Zahnpflege, Haare kämmen, Rasieren, Darm- und Blasenentleerung).
  • Ernährung (mundgerechte Zubereitung und Aufnahme der Nahrung).
  • Mobilität (selbständiges Aufstehen und Zubettgehen, An- und Aus kleiden, Gehen, Stehen, Treppensteigen, Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung).
  • Haushalt (Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung, Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung und Beheizen der Wohnung).

Auf Antrag des Versicherten (bzw. des Betreuers oder Bevollmächtigten) lassen die Pflegekassen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung prüfen, ob die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit erfüllt sind und welche Stufe der Pflegebedürftigkeit vorliegt. Hilfreich ist es, wenn die Angehörigen im Vorfeld der Begutachtung durch den MDK ein Pflegetagebuch führen, das bei der jeweiligen Pflegekasse kostenlos erhältlich ist.
Auch hier gilt der Grundsatz: Rehabilitation vor Pflege. Einerseits soll durch rechtzeitig eingeleitete Rehabilitationsmaßnahmen die Pflegebedürftigkeit vermieden werden und andererseits soll eine evtl. vorhandene Pflegebedürftigkeit abgebaut oder wenigstens reduziert werden.
Pflegebedürftige werden oft unvorbereitet mit ihrer neuen Situation konfrontiert und seit der Einführung der Pflegeversicherung wächst die Zahl der Pflegeanbieter stetig. Die Auswahl eines geeigneten Pflegeanbieters wird daher für Pflegebedürftige immer schwieriger. Es ist daher sinnvoll mit einer Beratungsstelle in Düsseldorf Kontakt aufzunehmen.
Darüber hinaus sind die Pflegekassen verpflichtet, Interessierte über das Angebot örtlicher Pflegeanbieter zu beraten. Vergleichen Sie vor einem eventuellen Vertragsabschluss die Angebote mehrerer Pflegeanbieter und wählen Sie unbedingt einen Pflegeanbieter aus, der mit der Pflegekasse eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen hat und die Zulassung für alle Pflegegrade besitzt.


Pflegeanbieter
Einige Pflegeanbieter bieten die Möglichkeit einer kostenlosen Beratung vor Ort. In dieser Beratung können individuelle Bedürfnisse der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen mit dem Angebot der Pflegeanbieter abgestimmt werden.
Fragen, die bei der Auswahl eines Pflegeanbieters helfen:   

  • Ab wann kann die Betreuung beginnen?
  • Inwieweit wird die Zeitplanung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen berücksichtigt?
  • Hat er eine 24-Std.-Rufbereitschaft?
  • Welche Kosten muss der Pflegebedürftige evtl. selbst tragen?
  • Wie lautet die detaillierte Kostenaufstellung?
  • Ist der Sitz des Pflegedienstes in meiner Wohnnähe?
  • Gibt es schriftliches Material über den Pflegedienst und seine Leistungsangebote die ich mir zu Hause in Ruhe durchlesen kann?
  • Besucht mich ein Vertreter des Pflegedienstes, wenn ich mich vor Beginn der Pflege im Krankenhaus (oder Reha-Klinik, Kurzzeitpflege, Pflegeheim) befinde?
  • Werden meine Angehörigen in die Vorgespräche mit einbezogen?
  • Berät mich der Pflegedienst über mögliche Kostenträger?
  • Werden die vereinbarten Leistungen vertraglich festgelegt?v
  • Welche zusätzlichen Leistungen und Beratungsangebote bietet der Pflegedienst mir an, bzw. kann er mir vermitteln (Essen auf Rädern, hauswirtschaftliche Hilfe, Hausnotruf...)?
  • Sind Unterbrechungen in der Pflege (Urlaub, Pflege durch Angehörige...) möglich?
  • Wie lange vorher sind diese Unterbrechungen beim Pflegedienst zu melden?
  • Berät mich der Pflegedienst bei der Auswahl und Beschaffung von für mich sinnvollen Pflegehilfsmitteln und Pflegematerialien?
  • Welche eventuellen Hilfsmittel können kurzfristig zur Verfügung gestellt werden?
  • Werden Pflegeleistungen durch qualifizierte Fachkräfte erbracht?
  • Kann ich einen Pflegevertrag in für mich zumutbarer Frist kündigen?
  • Betreut mich stets/ überwiegend dieselbe Pflegeperson?
  • Können die Mitarbeiter des Pflegedienstes meine Angehörigen anleiten, wie sie mir Hilfestellung geben sollen?
  • Bietet der Pflegedienst Gesprächskreise für pflegende Angehörige an?

Häusliche Pflege
Brauchen Sie zu Hause Hilfe, können Sie sich an einen ambulanten Pflegedienst wenden. Oft kann durch diese Unterstützung ein Verbleiben in der gewohnten Umgebung ermöglicht werden.

Durch die aktivierende Pflege unterstützen die Pflegekräfte Sie bei den Verrichtungen des täglichen Lebens, wie der Körperpflege und der Bewegung. Ziel ist es, Ihre eigenen Fähigkeiten zu erhalten und zu fördern.

Wichtig ist es, sich vorab über die Finanzierungsmöglichkeiten und den Leistungsumfang der ambulanten Pflegedienste, z. B. bei den Pflegekassen oder Beratungsstellen in Düsseldorf, zu informieren. Nach sorgfältiger Beratung und Absprache können folgende Leistungen durch einen ambulanten Pflegedienst erbracht werden:

  • Grundpflege
  • Medizinische Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung (Häusliche Krankenpflege),
  • Anleitung und Unterstützung von pflegenden Angehörigen,
  • Beratung,
  • Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen.


Krankenhausvermeidungspflege

Die häusliche Krankenpflege kann in einigen Fällen durch Ihren behandelnden Arzt bis zu vier Wochen verordnet werden, wenn dadurch ein Krankenhausaufenthalt abgekürzt oder vermieden werden kann. Hier wird die Grundpflege (z. B. Hilfe beim Waschen oder Anziehen) in Verbindung mit notwendiger medizinischer Behandlung (z. B. Verbandwechsel, Spritzen) verordnet. Die Kosten übernimmt dann die Krankenkasse.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege ist eine zeitlich begrenzte Pflege, die die pflegenden Angehörigen kurzfristig urlaubs- oder krankheitsbedingt vertreten soll. Sie kann auch für die Nachsorge nach einem Krankenhausaufenthalt oder als Überbrückungszeit bis zu einer eventuellen Heimaufnahme genutzt werden. Wenn die Kurzzeitpflege aus Mitteln der Pflegeversicherung finanziert werden soll, muss zuvor die Pflegebedürftigkeit durch den medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) bestätigt werden. Wer die Anerkennung eines Pflegegrades nach dem Pflegeversicherungsgesetz hat, hat Anspruch auf Kurzzeitpflege bis zu 28 Tage. Hierbei werden von den Pflegekassen nur die Pflegekosten anerkannt. Die Verpflegungskosten trägt der Patient selbst. Bei geringem Einkommen können Kosten von den Stadtverwaltungen (Sozialamt) übernommen werden. Die Tagessätze für die Unterbringung sind nach Pflegegraden geregelt. Schwerstpflegefälle werden nicht in allen Häusern aufgenommen.

Tagespflege

Durch die teilstationäre Tagespflege soll es Ihnen ermöglicht werden, weiterhin in der eigenen Wohnung zu leben. Tagsüber werden Sie außerhalb Ihres Haushaltes in einer Tagespflegeeinrichtung durch qualifiziertes Personal betreut. Sie können dort Angebote zur Wiederherstellung Ihrer körperlichen und geistigen Leistungsfähigkeit wahrnehmen, regelmäßig Mahlzeiten zu sich nehmen, falls erforderlich mit einer Begleitperson spazieren gehen und sich mit anderen Menschen im Gespräch austauschen. In der Regel werden Sie von einem Fahrdienst morgens von zu Hause abgeholt und am späten Nachmittag wieder nach Hause gebracht. Die dafür entstehenden Kosten können aus Mitteln der Pflegeversicherung finanziert werden.

Verhinderungspflege

Wenn die Pflege von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn durchgeführt wird, kann im Rahmen der Pflegeversicherung einmal im Jahr für bis zu vier Wochen bei Verhinderung der Pflegeperson Ersatz- oder Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Kosten für eine Ersatzpflegekraft erstattet die Pflegekasse in begrenztem Umfang.

Familienpflege

Familienpflege hilft Familien mit Kindern bei der Weiterführung des Haushaltes, wenn der haushaltsführende Elternteil, z. B. durch einen Schlaganfall, nicht in der Lage dazu ist. Vor Inanspruchnahme erfolgt durch den Träger eine umfassende Beratung hinsichtlich der Kostenübernahme. Familienpflege wird durch die Wohlfahrtsverbände angeboten. Ansprechpartner für diese Leistungen sind die Krankenkassen.



Beratungsstelle für alte Menschen, körperlich behinderte, alte und chronisch kranke Menschen
des Gesundheitsamtes

Kölner Str. 180
40227 Düsseldorf
Tel.: 0211.89 92681
E-Mail: behindertenberatung@duesseldorf.de
Internet: www.duesseldorf.de/gesundheitsamt


das pflegebüro
Willi-Becker-Allee 8
40227 Düsseldorf
Tel.: 0211.89 98998
E-Mail: pflegebuero@duesseldorf.de
Internet: www.duesseldorf.de/senioren/pflegebuero/

Broschürentipp: "Wieder zu Hause"

Dieses Heft ist eine Anleitung zur häuslichen Pflege und Rehabilitation. Förderer der Stiftung Deutsche Schlaganfall-Hilfe können diese Broschüre neben weiteren Informationen zum Thema Schlaganfall kostenlos anfordern. Ansonsten wird um einen Selbstkostenbeitrag von 1,10 Euro gebeten.

Stiftung Deutsche Schlaganfallhilfe
Carl-Miele-Str. 210
33111 Gütersloh
Tel.: 01805093093
Fax: 01805094094
E-Mail: info@schlaganfall.hilfe.de
Internet: www.schlaganfall-hilfe.de