Nach einem Schlaganfall liegt meist innerhalb der ersten Monate eine eingeschränkte Mobilität und Reisefähigkeit vor. Hat sich der Zustand stabilisiert, steht einer Reisetätigkeit meist nichts im Wege. Bei Flugreisen ist durch den verminderten Sauerstoffdruck in der Flugkabine eine gewissen Gefährdung nicht auszuschließen und manche Patienten tolerieren dies nicht. Manche Fluggesellschaften fordern auch ein Attest, dass der Gast reisefähig ist. Während der Reise gilt, dass im Flugzeug z. B. keine behinderungsgerechten Sanitäranlagen angeboten werden. Hier raten wir sich vor der Reise mit der Reisegesellschaft oder Fluglinie in Verbindung zu setzen. Wir empfehlen auch den Abschluss einer Rücktransportversicherung, da Rücktransporte oft sehr teuer werden können.